Aufgrund vermehrter Anfragen sei hier noch einmal auf die Änderung der Anzahl der Stimmen hingewiesen:
Im Gegensatz zu vergangenen Wahlen richtet sich die Anzahl der Stimmen nicht mehr nach der Anzahl der zu wählenden Kirchenvorstandsmitglieder, sondern nach der Größe der Kirchengemeinde. Danach ergibt sich folgendes:
In Kirchengemeinden mit bis zu 1.999 Kirchenmitglieder haben die Wählerinnen und Wähler bis zu 3 Stimmen.*
In Kirchengemeinden mit 2.000 und bis zu 3.999 Kirchenmitglieder haben die Wählerinnen und Wähler bis zu 4 Stimmen.
In Kirchengemeinden mit mehr als 4.000 Kirchenmitglieder haben die Wählerinnen und Wähler bis zu 6 Stimmen.
Wir bitten dies bei der Erstellung der Stimmzettel zu beachten.
* Es sei denn, der Propsteivorstand hat diese Zahl auf 2 reduziert, da lediglich 4 Personen für die Wahl zur Verfügung stehen.