GEMEINDE. STARK MACHEN. – Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig

> Gemeinde leiten > Aufgaben des Kirchenvorstands

Aufgaben des Kirchenvorstands

Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde

Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Er leitet die Gemeinde gemeinsam mit dem Pfarramt. In regelmäßigen Sitzungen entscheiden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher über die Schwerpunkte des Gemeindelebens.

Aufgaben des Kirchenvorstandes

Foto: S. Hübner

Aufgabenbereiche des Kirchenvorstandes sind u.a.

  • Die Verwendung von Geldern - Wofür wird das Geld eingesetzt, das der Gemeinde zur Verfügung steht? Wie können z.B. Spenden für die Reparatur der Heizungsanlage in der Kirche eingeworben werben?
     
  • Die Verantwortung für die Mitarbeitenden der Gemeinde - Der KV triftt die Entscheidung, wenn z.B. ein neuer Küster oder eine neue Organistin eingestellt wird.
     
  • Formen des Konfirmandenunterrichts - Soll es eine Freizeit für die Konfirmanden in den Sommerferien geben und wie können wir sie ggf. finanzieren?
     
  • Kinder und Jugendarbeit - Was können wir in unserer Gemeinde tun, damit Kinder und Jugendliche sich in ihr zu Hause fühlen?