Konföderation: Evangelische Kirchen in Niedersachsen erneuern Vertrag

Eine männlich lesbare Person  mit Brille steht und gestikuliert

Einstimmig haben die Synodalen ein Kirchengesetz zum geänderten Vertrag über die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen verabschiedet. Zu der seit 1971 bestehenden Konföderation gehören die vier evangelisch-lutherischen Kirchen Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe sowie die Evangelisch-reformierte Kirche mit Sitz in Leer. Die Konföderation vertritt die gemeinsamen Interessen ihrer Kirchen gegenüber dem Land Niedersachsen und nimmt Gemeinschaftsaufgaben wahr.

Ein zentraler Aspekt dieses Gesetzes ist die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsausschusses des Rates. Dieser Ausschuss soll die Rechtsetzung in Bereichen koordinieren, in denen die einzelnen Gliedkirchen der Konföderation zu gleichlautenden oder einvernehmlichen Regelungen verpflichtet sind. Die Entscheidung zur Schaffung dieses Ausschusses wurde vom Planungsausschuss-Vorsitzenden, Dr. Fritz Hasselhorn (Sprengel Osnabrück), eingebracht: „Uns ist die Zustimmung zu diesem Gesetz nicht leichtgefallen.“

Hasselhorn erläuterte, dass eine externe Beratungsfirma alle Synodalen der beteiligten Kirchen befragt hatte. Dabei wurde die mangelnde Einbindung synodaler Gremien in die Arbeit der Konföderation als problematisch identifiziert. Die neuen Regelungen zielten darauf ab, für alle Gliedkirchen verbindliche Entscheidungen auf gemeinsame Weise „im Gleichklang“ zu treffen. Bisher gab es informelle Treffen der leitenden Juristinnen und Juristen, der Präsidien und Vorsitzenden der Rechtsausschüsse. Der neu geschaffene Ausschuss solle nun die Rechtsausschüsse der Synoden stärker in die gemeinsame Gesetzgebung einbeziehen.

Die Gliedkirchen haben die Möglichkeit, je nach Größe der Landeskirche, bis zu vier Mitglieder in den gemeinsamen Rechtsausschuss zu entsenden. Die Änderung des landeskirchlichen Ausführungsgesetzes sieht vor, die Entscheidung über die Entsendung dem Landeskirchenamt mit Zustimmung des Landessynodalausschusses zu übertragen. Dies gewährleiste die Beteiligung der kirchenleitenden Organe, die für die Rechtsetzung in der Landeskirche verantwortlich sind.

„Das zweite Problem, auf das die Evaluation hinweist, ist, dass wir nicht genügend haushaltspolitische Transparenz haben“, kritisierte Hasselhorn weiter. Der Planungsausschuss der Landessynode hätte sich auch einen gemeinsamen Haushaltsausschuss gewünscht.

Der Synodale Johannes Klapper (Sprengel Lüneburg) begrüßte die Bemühungen, die Arbeitsweise effektiver zu gestalten: „Aus meiner Sicht haben die Personen, die entscheiden, hier diesen Vertrauensvorschuss auch verdient.“

Die oldenburgische, braunschweigische und schaumburg-lippische Kirche haben dem geänderten Konföderationsvertrag in ihren Synoden bereits zugestimmt.

EMA